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Inhaber und Kontakt

“DIE ZIEGELEI” ist eine Marke der

  • Strelux GmbH

  • Keutschacherstrasse 122

  • A-9020 Viktring / Klagenfurt a.W

  • Kärnten / Österreich


Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedigunen

Das Recht der Gerechten, der Beschützer von Witwen und Waisen! 

  1. Allgemeines
    1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
    2. Durch verbindliche Buchung des Fotografen, der Visagistin oder eines anderen Angebots von Strelux GmbH und/oder dessen Mitarbeiter (In folgenden Strelux GmbH genannt) gelten diese AGB als vereinbart
    3. Der Kunde kann den AGB binnen drei Werktagen schriftlich widersprechen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wir hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen sind nur insofern gültig, als dass Strelux GmbH diese schriftlich anerkennt.
    4. Die AGB gelten, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, für alle zukünftigen und laufenden Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Strelux GmbH.
    5. Sämtliche Leistungen der Firma Strelux GmbH werden auf Grundlage dieser AGB erbracht.
    6. Alle Angebote von Strelux GmbH sind unverbindlich.
    7. Jeder Vertrag mit Strelux GmbH wird erst und ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung des Angebots durch Strelux GmbHgültig.
  2. Überlassenes Bildmaterial
    1. Die AGB gelten für jegliches, an den Kunden überlassenes, Bildmaterial, unabhängig davon, in welcher Schaffensstufe oder technischen Form diese Vorliegen.
    2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei jeglichem, von Strelux GmbH gelieferten, Bildmaterial, um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtes handelt.
    3. Kundenseitig in Auftrag gegebene Änderungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die, wenn im gebuchten Paket nicht anders vorgegeben, zu vergüten sind.
    4. Der Kunde erwirbt durch die Bezahlung das vollständige Recht und alle nötigen Lizenzen an dem für ihn geschaffenen Bildmaterial in dem ihm zugestandenen und durch die Buchung bestimmten Ausmaß.
    5. Der Kunde hat Strelux GmbH Lizenzen an dem von Strelux GmbH gefertigten Produkten einzuräumen, die zumindest beinhalten, dass Strelux GmbH die Bilder zu eigenen Werbezwecken verwenden darf. Dies beinhaltet nicht ausschließlich die repräsentative Verwendung des Bildmaterials auf der Firmenseite und deren Ablegern, sowie digitale und analoge Printdokumente, die der Firmenbewerbung dienen.

III. Nutzungsrecht für reguläre Kunden
1. Der Kunde erwirbt durch Bezahlung das Nutzungsrecht an dem für ihn von Strelux GmbH hergestellten Bild- und Printmaterial. (Umfang und Art der Lizenz wird im Angebot geregelt)
2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Rechte und Lizenzen des im Auftrag gefertigten Bildmaterials bei Strelux GmbH.
3. Von Strelux GmbH zur digitalen Auswahl oder Voransicht zur Verfügung gestelltes Material dient ausschließlich dem Auswahlverfahren und darf in keinster Form Dritten zur Verfügung gestellt oder in irgendeiner Form heruntergeladen oder veröffentlicht werden.

  1. Nutzungsrecht für ausserordentliche Kunden
    1. Als außerordentliche Kunden sind jene Kunden bezeichnet, die einen gesonderten Vertrag mit Strelux GmbH eingehen. Dies betrifft vor allem jene Personen, die in einem TFP-Vertraglichen Verhältnis stehen (time for pictures) oder im Auftrag einer dritten Partei gecastet werden.
    2. Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches, einmaliges Verwendungsrecht an dem gefertigten Material. Diese Lizenz schließt den Verkauf, die kommerzielle Veröffentlichung und die Bearbeitung aus.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht ganz oder auch nur teilweise an Dritte zu übertragen.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, das Bildmaterial in der an ihn übertragenen Form zu erhalten. Dies beinhaltet nicht ausschließlich die Untersagung des Zuschnitts, jegliche Form des Entfernens des Wasserzeichens sowie jede Art der Nachbearbeitung.
    5. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, den Namen der Firma „Strelux GmbH“ sichtbar in unmittelbarer Nähe zu den Bildern anzuführen. In öffentlichen, digitalen Medien sowie in sozialen Medien ist der Kunde darüberhinaus verpflichtet, einen Rücklink auf die Firmenpräsents im jeweiligen Medium der Firma Strelux GmbH zu setzen.
    6. Die Firma Strelux GmbH darf alles erstellte Material für Werbezwecke und Eigenwerbung nutzen. Es Bedarf hierzu keiner separaten Zustimmung des Kunden.
  2. Haftung
    1. Die Firma Strelux GmbH übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen und Objekte.
    2. Die Firma Strelux GmbH übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der Daten. Ab Zustellung des Materials liegt die Verantwortlichkeit der Datensicherung beim Kunden selbst. Strelux GmbH garantiert keine Sicherung der Daten.
  3. Honorare
    1. Es gilt prinzipiell das vereinbarte Honorar. Wurde kein Honorar vereinbart gelten die ausgeschlagenen Preise.
    2. Auftragsbedingte anfallende Kosten und Auslagen (Materialkosten, Modelhonorare, Requisiten, Reisekosten, Spesen und weitere) sind nicht im Honorar enthalten und werden dem Kunden gesondert verrechnet. Ausgenommen es wurden anderweitige, schriftliche Absprachen zwischen Kunden und Strelux GmbH getroffen.
    3. Das Honorar ist in jedem Fall zu zahlen, auch dann, wenn das erworbene Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
    4. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
    5. Das Honorar ist nach Rechnungslegung innerhalb sieben Werktagen in vollem Umfang bar zu übergeben oder auf das angegebene Konto zu überweisen.
    6. Sollte ein Auftrag aus mehreren Einheiten bestehen kann Strelux GmbH nach erbringen der jeweiligen Einheit eine Rechnung stellen.
    7. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu kürzen, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen an Strelux GmbH heranzutreten.

VII. Preise
1. Alle angeschlagenen Preise beinhalten die gesetzliche Steuer und sind in Euro ausgewiesen.
2. Versand- und Transportkosten werden gesondert verrechnet.
3. Preise gelten vorbehaltlich Preisänderungen, Satz- und Druckfehlern bzw. Irrtümern.
4. Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung ausgeliefert.
5. Besteht ein kundenseitiger Zahlungsverzug von mehr als einem Kalendermonat, werden dem Kunden 15% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

VIII. Buchungen
1. Eine Buchung kommt verbindlich zustande, wenn der Kunde mit Strelux GmbH einen verbindlichen Termin vereinbart. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Termin schriftlich, digital oder mündlich fixiert wurde.
2. Eine Buchung der Firma Strelux GmbH durch Privatpersonen ist erst dann verbindlich, wenn 1/3 des Gesamtbetrags auf das Firmenkonto von Strelux GmbH einbezahlt wurde.
3. Eine Terminreservierung des Kunden ist für Strelux GmbH unverbindlich und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von Seiten Strelux GmbH storniert werden.
4. Eine Stornierung seitens des Kundens kann nur bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin getätigt werden. Strelux GmbH behält sich das Recht vor, Absagen nach diesem Zeitpunkt mit 1/3 der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

  1. Vertragsstrafe, Schadensersatz
    1. Für jede Form der unberechtigten (ohne schriftliche Genehmigung seitens Strelux GmbH) Nutzung, Vervielfältigung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Schadensansprüche bleiben Strelux GmbH vorbehalten.
    2. Bei entferntem, falsch platziertem, unvollständigem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 50% (mindestens jedoch 50 Euro je Bild und Platzierung) zu bezahlen.
    3. Durch diese Zahlungen werden keine Nutzungsrechte begründet.
  2. Recht
    1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, unabhängig vom Sitz des Kunden.
    2. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
    3. Eine etwaige schriftlich vereinbarte Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.